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Schornsteinfeger Pflichten: Wer ist zuständig und wann kommen die Termine?

Alles zu gesetzlichen Kontrollen, Ihren Rechten und der optimalen Vorbereitung für Kamin und Heizung.
Von der Westfalia Redaktion · Aktualisiert am 05.08.2026
Erstellt und geprüft von der Westfalia Redaktion.

Kurz erklärt: Der zuständige Schornsteinfeger wird durch den Bezirksschornsteinfegermeister Ihres Kaminkehrbezirks festgelegt. Sie können ihn nicht frei wählen. Termine werden Ihnen schriftlich mitgeteilt, meist mit einer gesetzlichen Frist von vier Wochen. Die Pflichttermine umfassen die Kehr- und Überprüfungsarbeiten für alle Feuerstätten, wie Heizungen und Kamine, zur Gewährleistung von Brandschutz und Abgassicherheit.

Was sind die gesetzlichen Pflichten des Schornsteinfegers?

Der Schornsteinfeger, offiziell bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister oder -geselle, erfüllt hoheitliche Aufgaben. Seine Kernpflicht ist der Schutz von Leben und Eigentum. Er stellt die Sicherheit Ihrer Feuerstätten und Abgasanlagen sicher.

Konkret führt er die Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) durch. Dazu gehört die Reinigung der Schornsteine von Ruß und Glanzruss. Er überprüft den ordnungsgemäßen Abzug der Abgase und misst Emissionen wie den Kohlenmonoxid-Gehalt.

Seine Arbeit dokumentiert er im Kehrbuch und im Überprüfungsprotokoll. Bei Mängeln spricht er eine Beanstandung aus und setzt eine Frist zur Beseitigung. Im Extremfall muss er Feuerstätten stilllegen.

„Unsere Arbeit ist präventiver Brandschutz. Ein regelmäßig gekehrter und überprüfter Schornstein reduziert das Risiko eines Schornsteinbrandes erheblich. Die Abgasmessung an der Heizung schützt vor lebensgefährlicher Kohlenmonoxid-Vergiftung.“

Thomas Möller, Bezirksschornsteinfegermeister

Wer ist für mein Haus zuständig? Das Prinzip des Kehrbezirks

Deutschland ist in festgelegte Kehrbezirke unterteilt. Für jeden Bezirk bestellt die zuständige Behörde einen Bezirksschornsteinfegermeister. Dieser ist für alle Feuerstätten in seinem Gebiet verantwortlich.

Sie als Hausbesitzer oder Mieter haben keine Wahlfreiheit. Der für Ihre Adresse zuständige Betrieb ergibt sich aus dieser amtlichen Zuteilung. Seine Kontaktdaten finden Sie im online einsehbaren Kehrbezirksplan Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Wichtiger Hinweis

Vorsicht vor unseriösen Anbietern, die von Tür zu Tür gehen und angebotene „Sonderaktionen“ für Kaminreinigungen anbieten. Der echte Schornsteinfeger kündigt seinen Besuch immer schriftlich an. Seine gesetzlichen Gebühren sind festgelegt und können nicht verhandelt werden.

Ein Wechsel des zuständigen Betriebs ist nur in eng definierten Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei nachgewiesenen groben Dienstleistungsmängeln. Der Antrag muss beim zuständigen Landesinnungsverband gestellt werden.

Wie laufen die Termine ab? Von der Ankündigung bis zur Protokollübergabe

Der Schornsteinfeger kündigt seinen Besuch schriftlich mit einer Frist von mindestens vier Wochen an. Im Brief finden Sie Datum, Uhrzeit und den Umfang der geplanten Arbeiten (z.B. „Kehrung Kamin 1, Abgaswegmessung Gasheizung“).

Am Termin benötigt er freien Zugang zu allen Feuerstätten, dem Dachboden und dem Dach. Räumen Sie die Zugänge vor. Für die Heizungskontrolle muss der Technikraum betretbar sein. Halten Sie eventuell vorhandene Dokumente wie den Heizungswartungsvertrag bereit.

Profi-Tipp

Planen Sie den Termin für die Heizungskontrolle idealerweise direkt nach der jährlichen Wartung durch Ihren Heizungsbauer ein. So laufen alle Systeme optimal und die Messwerte sind einwandfrei. Sprechen Sie diesen Wunsch bei der Terminvereinbarung direkt an.

Nach den Arbeiten erhalten Sie das Protokoll. Es bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung. Bei Beanstandungen notiert der Schornsteinfeger den Mangel und die Frist für die Nachbesserung. Bewahren Sie diese Unterlagen gut auf, sie sind bei einem Hausverkauf wichtig.

Was passiert bei der Kamin Wartung und Abgasprüfung?

Bei der Kaminwartung kehrt der Schornsteinfeger den Schornstein mit speziellen Bürsten von oben nach unten. Er entfernt Ruß und andere Ablagerungen. Parallel prüft er den Schornstein auf Risse, Verschleiß und ausreichende Zugverhältnisse.

Die Abgasprüfung an Ihrer Heizung ist eine messtechnische Untersuchung. Mit einem Messgerät analysiert er die Abgase direkt am Brenner. Geprüft werden der Kohlenmonoxid-Gehalt, die Abgastemperatur und der Wirkungsgrad der Verbrennung. Schlechte Werte deuten auf einen defekten Brenner oder mangelnde Luftzufuhr hin.

Für einen reibungslosen Ablauf dieser Arbeiten ist ein gut gewartetes Heizungssystem Grundvoraussetzung. Eine intakte Isolierung der Heizungsrohre trägt zusätzlich zur Effizienz bei und verhindert Energieverluste.

Welche Feuerstätten müssen kontrolliert werden?

Die Pflicht erstreckt sich auf alle ortsfesten Feuerungsanlagen. Dazu zählen Zentralheizungen (Öl, Gas, Pellets, Holz), Einzelraumfeuerstätten (Kaminöfen, Kachelöfen, Herde) und offene Kamine. Auch Gasthermen für die Warmwasserbereitung unterliegen der Überprüfung.

Nicht kehrpflichtig sind mobile Geräte wie Grills oder Feuerschalen im Garten. Dennoch ist der sichere Umgang mit Feuer im Outdoor-Bereich essenziell. Informieren Sie sich über sichere Standorte und Praktiken in unserer Kategorie Grills + Feuerschalen.

„Viele unterschätzen, dass auch ein lang nicht genutzter Kamin kontrolliert werden muss. Nester von Vögeln oder Mäusen können den Querschnitt vollständig blockieren. Beim ersten Anfeuern nach langer Pause tritt dann das Rauchgas ins Zimmer aus – das ist brandgefährlich.“

Brandschutzexperte der Feuerwehr Düsseldorf

Vergessen Sie nicht Nebenfeuerstätten wie Saunaöfen oder Werkstattheizungen. Melden Sie diese dem Schornsteinfeger, falls sie nicht in seinem Plan aufgeführt sind. Sonst riskieren Sie eine unzulässige Betriebsaufnahme.

Wie bereite ich mein Haus optimal vor?

Eine gute Vorbereitung spart Zeit und sorgt für ein reibungsloses Protokoll. Räumen Sie alle Zugänge frei. Dazu gehört der Weg zur Heizung, die Treppe zum Dachboden und die Fläche um den Kaminofen. Entfernen Sie Dekorationen vom Ofen und vom Kaminsims.

Stellen Sie eine stabile, standsichere Leiter für den Zugang zur Dachluke bereit. Der Schornsteinfeger bringt zwar seine eigene Ausrüstung mit, eine Hausleister erleichtert den Einstieg aber oft. Für Arbeiten am Haus können auch robuste Gartenwerkzeuge und praktisches Zubehör nützlich sein.

Zusätzlicher Rat

Fotografieren Sie vor dem Termin den Zustand Ihrer Dachziegel rund um den Schornstein. So haben Sie bei eventuellen, seltenen Beschädigungen während der Kehrung einen Referenzzustand. Klären Sie auch, wer die Kosten für eventuelle Reparaturen an der Dachabdichtung trägt.

Halten Sie wichtige Dokumente bereit: den Schornsteinfeger-Brief mit der Terminankündigung, den Feuerstättenbescheid und die Betriebsanleitung Ihrer Heizung. Bei Mietwohnungen klären Sie vorab, wer den Termin wahrnimmt – Mieter oder Vermieter.

Nach dem Termin: Das Protokoll und mögliche Beanstandungen

Das Überprüfungsprotokoll ist Ihr Sicherheitsnachweis. Prüfen Sie es auf Vollständigkeit. Enthält es alle Ihre Feuerstätten? Sind die Messwerte im grünen Bereich? Eine Kopie des Protokolls geht an die zuständige Behörde.

Bei einer Beanstandung haben Sie eine gesetzte Frist zur Mängelbeseitigung. Typische Mängel sind undichte Ofentüren, ein fehlender Feuerstättenbescheid oder schlechte Abgaswerte der Heizung. Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit der Reparatur.

Nach der Beseitigung muss der Schornsteinfeger die Nachprüfung durchführen. Diese verursacht weitere Kosten. Handeln Sie daher zeitnah. Für Arbeiten an der Gebäudehülle, die im Zuge der Brandschutzoptimierung anfallen, finden Sie Materialien im Shop.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Gebühren des Schornsteinfegers sind nicht verhandelbar. Sie ergeben sich aus der Gebührenordnung (KÜO). Die Kosten setzen sich aus Grundgebühren für An- und Abfahrt, sowie Einzelgebühren für jede durchgeführte Tätigkeit zusammen.

Eine einfache Kehrung eines Schornsteins liegt bei etwa 30 bis 50 Euro. Die komplexe Feuerstättenschau und Abgaswegmessung einer Gasheizung kann zwischen 80 und 150 Euro kosten. Für einen Holzofen mit Kehrung und Überprüfung fallen etwa 60 bis 90 Euro an.

Sie erhalten vom Schornsteinfeger eine detaillierte Rechnung mit der Auflistung aller Positionen. Prüfen Sie, ob alle angekündigten Arbeiten auch abgerechnet wurden. Die Bezahlung erfolgt meist per Überweisung innerhalb von 14 Tagen.

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Häufige Fragen

Kann ich mir meinen Schornsteinfeger selbst aussuchen?
Nein, die Zuständigkeit ist gesetzlich geregelt. Der für Ihren Wohnort zuständige Bezirksschornsteinfegermeister weist Ihnen einen Kehrbezirk und damit einen bestimmten Schornsteinfegerbetrieb zu. Ein Wechsel ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, etwa bei groben Dienstleistungsmängeln.
Wie oft muss der Schornsteinfeger kommen?
Die Intervalle hängen vom Brennstoff und der Feuerstätte ab. Öl- und Gasheizungen benötigen meist jährliche Messungen. Feststofföfen (Holz, Kohle) werden ein- bis dreimal jährlich gekehrt und überprüft. Den genauen Kehr- und Überprüfungsplan erhalten Sie mit der ersten Rechnung oder vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister.
Was kostet ein Besuch des Schornsteinfegers?
Die Gebühren sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) bundesweit einheitlich festgelegt. Sie richten sich nach Art und Anzahl Ihrer Feuerstätten. Eine einfache Kehrung eines Kamins kostet etwa 30 bis 50 Euro, die komplexe Abgasprüfung einer Gasheizung kann über 100 Euro liegen. Die detaillierte Gebührenordnung finden Sie online.
Was passiert, wenn ich einen Termin nicht einhalten kann?
Melden Sie sich umgehend beim Schornsteinfegerbetrieb. Sie können den Termin in der Regel einmal kostenfrei verschieben. Bei wiederholtem Absagen oder Nichtantreffen kann der Schornsteinfeger ein Zwangsgeld androhen und die Arbeiten im Beisein eines Zeugen durchführen, was zusätzliche Kosten verursacht.
Muss der Schornsteinfeger immer ins Haus?
Für die meisten Arbeiten ja. Zur Kehrung und Sichtkontrolle des Schornsteinkopfes benötigt er Zugang zum Dachboden und Dach. Für die Messung an der Heizung muss er den Technikraum betreten. Ausnahmen sind reine Abgasmessungen bei bestimmten Geräten, die eventuell von außen durchgeführt werden können.
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